Palliativversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Zur Hospizversorgung nach § 39a SGB V und zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung nach § 37b SGB V
Johanna Föllmer
Bedingt durch den demographischen Wandel hat die Palliativversorgung in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Seit 1997 existieren im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung spezielle Regelungen für Schwerstkranke und Sterbende, welche im Mittelpunkt der Arbeit stehen. Es erfolgt zunächst eine Darstellung der Entwicklung von Palliativmedizin und Hospizarbeit sowie eine Einordnung in das krankenversicherungsrechtliche System, wobei auch die Schnittstellen zur Pflegeversicherung behandelt werden. Sodann werden die Rechtsgrundlagen der stationären und ambulanten Hospizversorgung sowie der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung untersucht und Probleme in der Umsetzung aufgezeigt. Abschließend widmet sich die Verfasserin der Frage, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung der Palliativversorgung zu stellen sind und ob die existierenden Regelungen vor diesem Hintergrund ausreichend sind.