Passive Sterbehilfe
Christopher Geth
Gegenstand dieser Dissertation sind Rechtsfragen im Zusammenhang mit passiver Sterbehilfe. Nach einer kurzen rechtlichen Kategorisierung der Sterbehilfe insgesamt sowie einer Abgrenzung der passiven von der aktiven Sterbehilfe, widmet sich der Autor im Hauptteil der Arbeit dem Problemkreis der passiven Sterbehilfe bei urteilsunfähigen Personen. Die aufgeworfenen Fragestellungen sind vielfältig: Wer soll anstelle des Patienten entscheiden, wie lange intensivmedizinische Ma?nahmen durchzuführen sind? Nach welchen inhaltlichen Kriterien hat sich die zur Entscheidung befugte Person zu richten? Kann der Patient selbst – etwa im Wege einer Patientenverfügung – regeln, was mit ihm geschehen soll, wenn er nicht mehr in der Lage ist, eine eigene Entscheidung zu treffen? Diese Fragen können für das Strafrecht nicht ohne Zuhilfenahme privatrechtlicher Regelungen entschieden werden. Mit der Kodifizierung der Patientenverfügung sowie der Stellvertretung für medizinische Massnahmen im neuen Erwachsenenschutzrecht wird die früher vorherrschende, rein strafrechtliche Betrachtungsweise der passiven Sterbehilfe um eine privatrechtliche Dimension ergänzt und nicht unerheblich modifiziert. Die Arbeit zeigt – neben einer Darstellung der künftigen Rechtslage – systembedingte Unterschiede zwischen repressivem Strafrecht und präventivem Privatrecht auf und unterbreitet einen Lösungsvorschlag für ein Sterbehilferecht, der sowohl dem Privat- als auch dem Strafrecht gerecht wird.