Personalvertretungsrecht in Bayern von Amstädter,  Michael, Kasper,  Konrad

Personalvertretungsrecht in Bayern

Informationen zum Inhalt:

Die Wahlordnung zum Bayer. Personalvertretungsgesetz regelt ausschließlich Personalratswahlen, die üblicherweise im vierjährigen Turnus, im Fall der Jugend- und Auszubildendenvertretungen im zweijährigen Abstand stattfinden. Deshalb gehört die Wahlordnung zu den schwierigen und wenig bekannten Rechtsgebieten.

Die vorliegende Ausgabe soll es jedem an der Wahl Beteiligten ermöglichen, sich rasch und umfassend in die Rechtsmaterie einzuarbeiten. Sie ist Arbeitsgrundlage für den Wahlvorstand, soll aber auch dem amtierenden Personalrat, den Gewerkschaften und Wahlbewerbern die notwendigen Kenntnisse für eine Beteiligung an der Wahl vermitteln.

Die Loseblattsammlung enthält neben speziell praxisbezogenen Erläuterungen zur Wahlordnung und den Verweisungen auf andere Vorschriften einen Wahlterminkalender sowie ein umfangreiches Stichwortverzeichnis, um den Zugang zu diesem Rechtsgebiet zu erleichtern.

Inhaltsübersicht:

Teil 1 Wahlordnung
10 Einführung – Vorbemerkungen
11.00 Wahlordnung zum Bayer. Personalvertretungsgesetz (WO-BayPVG) mit Erläuterungen
Teil 2 Bayer. Personalvertretungsgesetz
21.00 Bayer. Personalvertretungsgesetz (BayPVG)
Teil 3 Schwerbehindertenvertretung
31.00 Schwerbehindertengesetz (SchwbG)
32.00 V zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Wahlordnung Schwerbehindertengesetz – SchwbWO)
33.00 Erläuterungen zum Wahlverfahren – Wahl einer Schwerbehindertenvertretung
34.00 Fürsorge für schwerbehinderte Angehörige des öffentlichen Dienstes in Bayern
Teil 4 Sonstige Vorschriften
41 Wahlvorbereitung
41.10 Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zu den Personalvertretungen
41.20 Vorbereitung und Durchführung der Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung
42 Wahlrecht und Wählbarkeit
42.10 Aktives Wahlrecht der kommunalen Wahlbeamten
42.15 Wahlrecht und Wählbarkeit der nebenberuflichen Fleischbeschauer und Trichinenschauer
43 Bildung von Dienststellen
43.10 Vollzug des Art. 6 BayPVG
43.15 Bildung von Personalräten bei den öffentlichen Sparkassen
44 Zuteilung von Wahlberechtigten
47 Sonstige Abstimmungen
47.10 Einführung der gleitenden Arbeitszeit
48 Vordruckmuster
48.10 Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zu den Personalvertretungen – amtl. Vordruckmuster
48.20 Vordruck-Übersicht der vom Carl Link Verlag lieferbaren Vordrucke
49 Vordruckmuster – Wahl einer Schwerbehindertenvertretung
49.10 Vordrucke zum Wahlverfahren

Kundengrupen: Verwaltungen: Gemeinden, Landratsämter, kreisfreie Städte, Verwaltungsgemeinschaften, Regierungen, Ministerien, Straßenbauämter, Gerichte, Schulen, Betiebe des Staates, der Gemeinden, nicht bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Verwaltungsschulen.

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