Personenrecht
Stephanie Hrubesch-Millauer
Der erste Teil des ZGB widmet sich dem Personenrecht und hebt dadurch in systematischer Hinsicht die tragende Bedeutung dieses Rechtsgebiets hervor. Das Personenrecht ist das Recht der natürlichen und juristischen Personen. Die Publikation stellt das gesamte Personenrecht (Art. 11–89c ZGB) auf eine kompakte Weise in drei Teilen dar. Die Gliederung dieses Buches orientiert sich an der grundlegenden gesetzlichen Zweiteilung in natürliche und juristische Personen, wobei auch die engere Gliederung weitgehend an die gesetzliche Systematik angelehnt ist. Nach einer kurzen allgemeinen Einführung im 1. Teil werden im 2. Teil die natürlichen Personen eingehend behandelt. Namentlich wird auf deren Rechts- und Handlungsfähigkeit, die Verwandtschaft und Schwägerschaft, den Wohnsitz und die Heimat, den Persönlichkeitsschutz und die damit verbundenen Klagen sowie auf das neue Namensrecht (in Kraft seit 1. Januar 2013) eingegangen. Der 3. Teil widmet sich den juristischen Personen. Diese werden zuerst im Allgemeinen (Begriff, Rechts- und Handlungsfähigkeit, Sitz etc.) besprochen, danach folgt eine ausführliche Darstellung zweier Arten von juristischen Personen: der Verein als Körperschaft sowie die Stiftung als Anstalt. Das Buch richtet sich sowohl an Rechtsstudierende als auch an Praktiker und sonstige Interessierte, welche einen Überblick und einen bewältigbaren Zugang zum Personenrecht suchen. Zahlreiche Beispiele, Grafiken und schematische Zusammenfassungen veranschaulichen die Ausführungen und tragen zum Verständnis der Materie bei.