Personenversicherungen in der Insolvenz des Versicherungsnehmers
Schwerpunkt Lebensversicherung
Christoph Buchholz
Wird über das Vermögen einer natürlichen Person das Insolvenzverfahren eröffnet, gelangen häufig Personenversicherungsverträge (Lebens-, Berufsunfähigkeits-, private Kranken- und Unfallversicherungen) in den Fokus des Insolvenzverwalters. Dabei kollidiert das Interesse des Verwalters und der Gläubiger an einem umfangreichen Zugriff auf die Versicherungsleistungen regelmäßig mit den Interessen des Versicherungsnehmers und der Drittberechtigten, etwa der Bezugsberechtigten. Auch staatliche Interessen sind häufig tangiert. Der Autor untersucht umfassend die auf diesem Interessenkonflikt basierenden Problemstellungen. Analysiert werden insbesondere die Massezugehörigkeit von Leistungsansprüchen und die Handlungsmöglichkeiten des Verwalters insbesondere durch Anfechtungen, aber auch die Rechte der Bezugsberechtigten und nahen Angehörigen.