PKV, Beihilfe und GOÄ: Analyse
Thomas Drabinski
Karl Lauterbach ist seit Dezember 2021 der Minister im Bundesministerium für Gesundheit und hat sich im ersten Jahr hauptsächlich mit Corona beschäftigt. Nun sollte der Fokus auf Grundsatzfragen der Gesundheitspolitik wie der Krankenhausstrukturreform und der Vermeidung von Strukturbrüchen in der medizinischen Versorgung liegen. Jedoch sind einige wichtige Grundsatzfragen in der ambulanten Versorgung und die Zukunft von PKV, Beihilfe und (Gebührenordnung der Ärzte) GOÄ noch unbearbeitet.
Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ist eine Abrechnungsgrundlage für privatärztlich erbrachte medizinische Leistungen, die vor allem in Arztpraxen für PKV-Patienten eingesetzt wird. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat einen eigenen GOÄ-Vorschlag mit Preisen an Gesundheitsminister Lauterbach übergeben, der noch nicht final konsentiert wurde. Der PKV-Verband und die Beihilfe verfolgen diesen Vorschlag aktuell nicht.
Mit Band 33 wird eine politökonomische Analyse vorgelegt, die auch die vertragsärztliche Versorgung einschließt. Im Kapitel „Gesundheitspolitische Handlungsempfehlungen“ werden u.a. mehrere Maßnahmen einer EBM- (und GOÄ-)Novelle vorgeschlagen. Dazu gehören u.a. weitreichende Veränderungen in der vertragsärztlichen Vergütungsstruktur. Die Vorschläge zielen darauf ab, ein transparentes und gerechteres System im ambulanten Sektor zu schaffen, damit GKV-Patienten den Wert ihrer Behandlung besser einschätzen können.