Präventive Aufsicht der Europäischen Union über den Bundeshaushalt
Tobias Loscher
Gegenwärtig wird auf politischer Ebene eine Reform der Wirtschafts- und Währungsunion (Art. 119 – Art. 144 AEUV) diskutiert. Ein Ziel ist, unionale Vorgaben, Überwachungs- und Sanktionsrechte zu intensivieren, die dem Entstehen eines Haushaltsdefizits der Mitgliedstaaten präventiv entgegenwirken. Die Arbeit untersucht die unions- und verfassungsrechtlichen Grenzen einer Reform dieser Art. Ausgehend von den bestehenden unionalen Rechtsetzungskompetenzen kommt der Verfasser zu dem Schluss, dass das Grundgesetz einer Übertragung der grundlegenden Entscheidungskompetenzen des Bundeshaushaltsgesetzgebers auf die Europäische Union entgegensteht. Als verfassungsrechtlich zulässig wird indes die weitere Begrenzung des parlamentarischen Entscheidungsspielraums bei der Aufnahme von Staatsschulden bewertet.