Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat & unternehmensinterne Kontrollsysteme
Claudia Reisenhofer
Mit dem URÄG 2008 wurden dem Aufsichtsrat erstmals erhebliche und dezidierte Überwachungs- und Kontrollverpflichtungen übertragen – es besteht nunmehr die Verpflichtung zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses.
Das Werk verknüpft die neuen Aufgabenbereiche des Prüfungsausschusses im Aufsichtsrat mit den unternehmensinternen Kontrollsystemen, aber auch mit der Abschlussprüfung, um den Mitgliedern des Aufsichtsrats und insbesondere des Prüfungsausschusses die Arbeit zu erleichtern.
Inklusive der Neuerungen des österreichischen Corporate Governance-Kodex 2010