Qualitätssicherung der Mediation
im Spannungsfeld von Markt und Regulierung
Friedrich Dauner
Sobald von Mediation die Rede ist, stellt sich unweigerlich die Frage nach der Qualität. Nach Jahren kontroverser Diskussion haben sich die europäische Mediationsrichtlinie und das deutsche Mediationsgesetz der Thematik angenommen, allerdings vorwiegend unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes. In der Mediatorenschaft wird der Qualitätsbegriff häufig aus dem Wunsch nach Abgrenzung gegenüber anderen Verfahren benutzt. Der Ausbildungsmarkt ruft ebenfalls nach Qualität, versteht darunter aber Standards mit entsprechenden Zertifikaten. Auf der Rechts-anwendungsebene führt der Qualitätsbegriff schließlich zu Fragen der Haftung oder der Auslegung gesetzlicher Pflichten. Fast alle Beteiligten glauben an Lösungen durch rechtliche Regelungen. Die vorliegende Untersuchung stellt diese Annahme auf den Prüfstand und setzt sich mit der Frage auseinander, ob der Qualitätsbegriff überhaupt zur rechtlichen Regulierung geeignet ist.