RÄG 2014 Bilanzierung von Einzelabschlüssen ab 2016
Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz im Detail mit Checkliste Vergleich alt/neu
Martin Knopper
Mit der Umsetzung der Bilanzierungsrichtlinie durch das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 wird sich das Bilanzierungsrecht des UGB (faktisch ab 1.1.2016) teilweise fundamental ändern. Schon allein im Rahmen der Schwellenwerte wird es wesentliche Änderungen geben und dabei auch die Kategorie einer „Kleinstkapitalgesellschaft“ geschaffen. Weiters werden im Bereich der Bewertung wesentliche Änderungen Einzug halten (wie beispielsweise bei Herstellungskosten, Finanzanlagen oder im Rahmen von Rückstellungen und Verbindlichkeiten).
Nicht nur der neu geschaffene „Grundsatz des wirtschaftlichen Gehalts“ sondern auch die in Zukunft verpflichtende Bilanzierung latenter Steuern wird das Bild des Jahresabschlusses (teilweise) neu gestalten. Auch die Regelungen zum Anhang hat das RÄG 2014 völlig neu gefasst.
Dieser Leitfaden gibt einen kompakten Überblick über die Neuerungen durch das RÄG 2014 im Zusammenhang mit dem Einzelabschluss. Praxisnahe Beispiele stellen den Gehalt der Neuerungen ausführlich dar. Ein weiterer Schwerpunkt ist eine ausführliche Übersicht betreffend die völlig neu geregelten Anhangangaben.
Eine konsolidierte Fassung der relevanten Normen des UGB bzw des EStG im Anhang mit jeweils Hervorhebung der Neuerungen aufgrund des RÄG 2014 soll ein möglichst rasches Vertrautmachen mit der geänderten Gesetzeslage ermöglichen.
Aus dem Inhalt:
• Erhöhung der Schwellenwerte
• Änderung im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses
• Neuerungen im Rahmen von Ansatz und Bewertung
• Erleichterungen im Rahmen von Zwangsstrafen
• Checkliste Vergleich alt/neu
• Anhang: Drittes Buch des UGB (§§ 189 bis 285 UGB) in der Fassung des RÄG 2014 sowie Übergangsbestimmungen