Recht und Praxis im Krankenhaus
Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) - Grundwerk mit Nachtragslieferungen
Ingo Mueller, Rudolf J Vollmer
Zweck des Krankenhausfinanzierungsgesetzes war und ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser zu sozial vertretbaren Kosten zu gewährleisten. Der Systemwechsel weg von der Kostendeckung hin zu einheitlichen, leistungsbezogenen Fallpauschalen sog. DRG (Diagnosebezogenen Fallgruppen) sollte den Wettbewerb zwischen Krankenhäusern anregen und die Vergleichbarkeit im Leistungsbereich erhöhen.
Zu diesem Zweck wurden Diagnosen und durchgeführte Behandlungen zu Fallgruppen mit ähnlichem ökonomischem Aufwand zusammengefasst. Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) wird der ordnungspolitischen Rahmen für die Zeit nach der Konvergenzphase (2005 – 2008), dem Übergangszeitraum von krankenhausindividuellen Vergütungen auf landeseinheitliche Entgelte, geschaffen. Das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz verbessert die Finanzierung der Krankenhäuser u. a. durch die verbesserte Refinanzierungsmöglichkeit von Tariferhöhungen und ein Förderprogramm für den Pflegedienst. Weiterhin soll die Investitionsfinanzierung ab 2012 auf leistungsorientierte Investitionspauschalen umgestellt und ein pauschaliertes und tagesbezogenes Vergütungssystem für Psychiatrie und Psychosomatik entwickelt und eingeführt werden.