Rechtliche Anforderungen an die Preistransparenz bei Vertragsschluss
Stefan Peintinger
Das Untersuchungsgebiet «Preistransparenz» wird regelmäßig den Wirtschaftswissenschaften überlassen. Dabei stellen sich aus Sicht der Rechtswissenschaft entscheidende Fragen. Was bedeutet Preistransparenz? Wie weit reicht Preistransparenz im Privatrecht? Wann ist Preistransparenz normativ zu fordern und wann kann diese im Einzelfall gefordert werden? Um diese Fragen zu beantworten, werden insbesondere die Verbraucherrechterichtlinie, die PAngV, das AGB-Recht, die VO (EG) 1008/2008 und das WpHG untersucht. Zudem analysiert der Autor Untersuchungen zum Europäischen und Internationalen Privatrecht. Preistransparenz ist zu definieren als die Klarheit und Wahrheit bezogen auf das Entgelt für eine bestimmte bzw. bestimmbare Gegenleistung. Es gibt nicht ein Niveau an Preistransparenz.