Rechtliche Ausgestaltung des Genossenschaftswesens in Liechtenstein
Märten Geiger
Das Genossenschaftswesen in Liechtenstein basiert auf drei unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen, dem Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR), dem Gesetz über die Bürgergenossenschaften sowie der Verordnung über die Europäische Genossenschaft. In der vorliegenden Arbeit werden deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede in ihren Grundzügen aufgezeigt. Ausgehend von den historischen Grundlagen des Genossenschaftswesens in Liechtenstein – noch heute befinden sich 42,6% der liechtensteinischen Landesfläche im Eigentum von Genossenschaften – wird der Bogen geschlagen zu den erst kürzlich aufgekommenen Innovationsgenossenschaften. Aus Schweizer Sicht ist die privatrechtliche Regelung der Genossenschaften im PGR von besonderem Interesse. Sie basiert zu einem grossen Teil auf einem Vorentwurf von Eugen Huber zum Schweizer Obligationenrecht aus dem Jahr 1919. Der darauf aufbauende Entwurf zur PGR-Regelung wird in dieser Arbeit zum ersten Mal veröffentlicht.