Rechtsfragen bei Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer
D-10117 Berlin Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Sowohl im privaten als auch im betrieblichen Bereich kommt
es jedes Jahr zu einer Vielzahl von Notfällen, bei denen
Ersthelferinnen und Ersthelfer notwendige Erste-Hilfe-Maßnahmen
durchführen müssen. Zum Teil haben sie dabei
Angst, etwas falsch zu machen oder die verletzte Person
noch mehr zu schädigen. Hinzu kommt die Befürchtung, evtl.
für einen entstandenen Schaden einstehen zu müssen oder
gar für einen Fehler bestraft zu werden. Nicht selten kommt
es deshalb vor, dass keine Erste Hilfe geleistet wird, obwohl
eine gesetzliche Verpflichtung zur Hilfeleistung nach § 323 c
Strafgesetzbuch besteht.