Rechtsfragen der Anordnung zusätzlicher Reinigungsstufen zur Erinnerung von Mikroschadstoffen
Wolfgang Durner
A. Anlass der Untersuchung
B. Fragestellung
C. Rechtliche Würdigung
I. Genehmigungsrechtliche Ausgangsparameter
II. Einschlägige Rechtsgrundlagen im Überblick
1. Vorgaben des Unionsrecht
2. Vorgaben des Bundesrechts
3. Vorgaben des Landesrechts
III. Bedeutung und Bindungswirkung der europäischen Umweltqualitätsnormen
1. Verbindlichkeit und Anwendungsvorrang des Unionsrechts
2. Zur Reichweite der Verbindlichkeit des Unionsrechts
a) Zulässigkeit strengerer Umweltqualitätsnormen gem. Art. 193 AEUV
b) Das europäische Wasserwirtschaftsrecht als bloßer Mindeststandard
3. Aktuelle Verbindlichkeit der Richtlinie 2013/39/EU
a) Umsetzungspflichten aus der Änderungsrichtlinie
b) Bundesstaatliche Neutralität der Umsetzungsverpflichtung
c) Keine Umsetzung der Richtlinie 2013/39/EU durch ministeriellen Erlass
IV. Das Zusammenspiel von Abwasserverordnung und Bewirtschaftungsermessen
1. Bedeutung und Bindungswirkung der Abwasserverordnung
2. Grundlage und Reichweite des behördlichen Bewirtschaftungsermessens
3. Die Grenzen des behördlichen Bewirtschaftungsermessens im Überblick
a) Ausrichtung des Ermessens an den Bewirtschaftungszielen
b) Erforderlichkeit des Einzelfallbezugs/Überlagerung durch wasserwirtschaftliche Planung
c) Der Vorbehalt des Gesetzes
V. Das maßgebliche Ziel des guten (chemischen) Gewässerzustands
1. Ausrichtung des Bewirtschaftungsermessens an den Bewirtschaftungszielen
2. Inhalt des Ziels des guten chemischen Gewässerzustands – Bedeutung der OGewV
3. Bedeutung und Verbindlichkeitsanspruch der Oberflächengewässerverordnung
a) Die OGewV als verbindliche bundesrechtliche Fixierung des guten Gewässerzustands
b) Möglichkeit der gesetzgeberischen Veränderung der Parameter der OGewV?
c) Möglichkeit der gesetzgeberischen Ergänzung der OGewV durch weitere Stoffparameter?
d) Landesrechtliche Einführung weiterer Stoffparameter außerhalb der OGewV?
4. Die Oberflächengewässerverordnung als Grenze des Bewirtschaftungsermessens
a) Unterschiedliche Funktionen der AbwVO und der OGewV
b) Gleichklang von normativer und exekutivischer Abweichungsfestigkeit der OGewV
c) Stoffliche Anforderungen im Einzelfall außerhalb des Regimes der OGewV
5. Anwendung dieser Maßstäbe auf die Spurenstoff-Erlasse
VI. Zusammenspiel von Bewirtschaftungsermessen und wasserwirtschaftlicher Planung
1. Planung als rechtsstaatliche Einhegung des Bewirtschaftungsermessens
2. Die Bedeutung der wasserwirtschaftlichen Planung für die Zielerreichung
3. Sperrwirkung der wasserwirtschaftlichen Planung für das Bewirtschaftungsermessen?
4. Formelle Anforderungen an Maßnahmen zur Elimination von Mikroschadstoffen
a) Vorgaben des Unions- und Bundesrechts zur Öffentlichkeitsbeteiligung
b) Zusätzliche Anforderungen des Landesrechts: Beteiligung von Landtag und Verbänden
c) Bedeutung für die Entwicklung von Maßnahmen außerhalb dieser Verfahren
5. Materielle Anforderungen an Maßnahmen zur Elimination von Mikroschadstoffen
a) Pflicht zur Ermittlung und zum Vergleich aller naheliegenden Maßnahmen
b) Pflicht zur Entwicklung eines kohärenten planerischen Gesamtkonzepts
c) Pflicht zur multipolaren Abwägung betroffener Belange
d) Wechselbezüglichkeit von Verfahrensrecht und materiellem Prüfprogramm
6. Anordnung von Eliminationsmaßnahmen außerhalb des Maßnahmenprogramms?
VII. Anforderungen des Vorbehalts des Gesetzes
D. Zusammenfassung der Ergebnisse