Rechtsnachfolge bei zwischenstaatlichen Organisationen
Tobias Nord
Im Fokus dieser Arbeit stehen Veränderungen bei ausgewählten zwischenstaatlichen Organisationen, welche zunächst analysiert und schließlich juristisch qualifiziert werden. Dabei zeigt sich, dass sich Staaten bei der Regelung der Rechtsnachfolge von zwischenstaatlichen Organisationen trotz oder gerade wegen der im Völkerrecht notwendigen Flexibilität keinen feststehenden Regeln unterworfen haben, sondern individuell auf den Einzelfall eingehen und diesen spezifisch regeln. Die Verantwortlichen handeln dabei zielorientiert und lassen dabei gelegentlich einzelne juristische Probleme außer Acht.