Rechtsprobleme bei der Lebendspende von Organen
Silke Nagel
Die Warteliste für Patienten in Deutschland auf ein Spenderorgan ist sehr lang, da die Spendenbereitschaft von postmortalen Organen seit Jahren rückläufig ist. Durchschnittlich warten Patienten – z. B. auf eine Nierenspende – sechs Jahre. Für Patienten geht diese Wartezeit mit einer deutlichen Beeinträchtigung der Lebensqualität einher. Eine Lebendspende stellt daher nicht nur eine Alternative dar, die dem Empfänger der Lebendspende innerhalb kurzer Zeit eine Rückkehr in sein bisheriges Leben ermöglicht, sondern kann auch die einzige Möglichkeit sein, dem Empfänger das Leben zu retten. Auf der anderen Seite ist es notwendig, dem Lebendorganspender einen umfassenden Schutz zu gewährleisten. Die Arbeit untersucht daher die einschlägigen Regelungen des Transplantationsgesetzes zur Lebendspende von Organen unter rechtlichen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten. Das Transplantationsgesetz lässt die Lebendspende von Organen unter engen rechtlichen Grenzen zu. Ein Schwerpunkt der Arbeit behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Öffnung des Spenderkreises möglich erscheint. Darüber hinaus liegt ein besonderes Augenmerk in der rechtlichen Betrachtung von anenzephalen Neugeborenen als Lebendspender. Ein weiterer Punkt der Arbeit beschäftigt sich mit der unzureichenden versicherungsrechtlichen Absicherung des Spenders. Im Ergebnis werden Möglichkeiten für Änderungen der gesetzlichen Regelungen zur Lebendspende aufgezeigt.