Rechtssichere Eingrenzung der Ad-hoc-Publizitätspflicht anhand der Auswirkungen auf die Vermögens- oder Finanzlage als Zentralbegriff
Andreas Zubrod
Die Arbeit befaßt sich mit dem am 1.1.1995 in Kraft getretenen § 15 Abs. 1 WpHG. Seit dieser Zeit ist die Zahl an Ad-hoc-Veröffentlichungen durch die Unternehmen kontinuierlich angestiegen. Sowohl der Anstieg als auch Inhalt und Umfang der Veröffentlichungen lassen indessen den Schluß zu, daß eine rechtssichere Auslegung des Tatbestands nach wie vor nicht gelungen ist. Anders als die bisherigen Auslegungsversuche versteht die Untersuchung die Auswirkungen auf die Vermögens- oder Finanzlage als das entscheidende Tatbestandsmerkmal in § 15 Abs. 1 WpHG, unter anderem mit dem Ziel, auf diese Weise eine Sanktionierung des Publizitätsverhaltens solcher Unternehmen zu ermöglichen, die mit ihren Veröffentlichungen die Ad-hoc-Publizität zu Werbezwecken mißbrauchen.