Resilientes Recht?
Synchronisationsprobleme, Rechtsformenwandel und Selbstbindung durch das Recht
Stefan Böschen, Stefan May, Roman Thurn
Mit Fug und Recht kann man behaupten, dass das Recht – neben kapitalistischen Märkten – eine der lernfähigsten Strukturen moderner Gesellschaften darstellt. Das Recht ist gleichsam darauf programmiert, jegliche Art gesellschaftlicher Probleme unter seine Architektur zu subsumieren.
Nun hat sich aufgrund des Risiko- und in der jüngsten Zeit auch des Transformationsdiskurses die Lage verändert. Nicht wenige vermuten, dass dadurch auch der Kern des Rechts berührt wird. Von daher nimmt es wenig Wunder, dass in der Zwischenzeit der Resilienzdiskurs, ausgehend von Psychologie und Ökologie, über die Sozialwissenschaften auch das Recht erreicht hat.
Zugleich ist es aufschlussreich, wie und in welcher Form die Resilienzdebatte Niederschlag im juristischen Diskurs selbst findet. Viele heben darauf ab, dass das Recht selbst schon eine resiliente Struktur darstelle. Jedoch ist diese Einsicht wenig relevant. Denn unter Bedingungen, in denen sich grundlegende Transformationen sozialer Ordnungen nicht nur empirisch abzeichnen, sondern darüber hinaus politisch gefordert werden (Stichwort: Große Transformation), kann es nicht mehr allein um die Eigenresilienz von Strukturen gehen. Vielmehr rückt die Kontextresilienz in den Blick. Diese Spannung wird an vier differenten empirischen Beispielfeldern des Rechts exploriert: Risikoverwaltungsrecht (Chemiepolitisches Feld), Medizinrecht (Bioethik-Kommissionen), Polizeirecht (Versicherheitlichung) und Kommunalrecht (Wasserpolitik). Dabei zeigt sich, wie anspruchsvoll die Gestaltung von Strukturen resilienten Rechts tatsächlich ist und an welche Voraussetzungen sie gebunden bleibt.