Richtigkeitskontrolle und Rechtskraft des Schiedsspruchs mit vereinbarten Wortlaut
Guido Waßmuth
Viele Schiedsverfahren enden mit einem Vergleich. Häufig erlässt das Schiedsgericht auf Grundlage dieses Vergleichs dann einen Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut. Dieser erwächst in Rechtskraft.
Der Verfasser beleuchtet zum einen, wie und durch welche Instanz der dem Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut zugrunde liegende Vergleich einer Kontrolle unterzogen wird. Dies beantwortet zugleich die Frage, mit welchen (Rechts-)Mitteln und aus welchen Gründen der Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut angegriffen werden kann.
Zum anderen widmet sich der Verfasser der Frage, wie die Reichweite der Rechtskraft des Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut zu bestimmen ist. Dabei entwickelt er eine Lösung, die einerseits den prozessualen Regelungen über die Rechtskraft gerecht wird, andererseits aber auch dem Charakter des dem Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut zugrunde liegenden Vergleichs Rechnung trägt.