Risiken in Bauherrengemeinschaften durch Ausscheiden einzelner Mitglieder und Konkurs des Initiators während der Errichtung von Eigentumswohnanlagen
Stephan Nott
Die Mitglieder von Bauherrengemeinschaften erkaufen sich die angeblichen Steuervorteile mit erheblichen Risiken, die in den Verträgen nur unzulänglich geregelt sind. Die vorliegende Untersuchung zeigt, dass durch die vertraglichen Absprachen eine Aufhebung der Bauherrengemeinschaft häufig nicht verhindert wird. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Darstellung der Risiken, die den ausscheidenden Bauherrn wegen der Vielzahl seiner Vertragsbindungen, die verbleibenden Bauherren wegen der anfallenden Mehrkosten treffen. Das Steckenbleiben des Baus ist meist nur durch freiwillige Zahlungen der Bauherren abzuwenden.