Risikomanagement und Compliance in Versicherungsunternehmen – aufsichtsrechtliche Anforderungen und Organverantwortung
Christian Laux, Martin Schaaf, Manfred Wandt
Risikomanagement und Compliance entwickeln sich zu einem zentralen Bereich des
Versicherungsunternehmensrechts. Gleichwohl sind die neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben des § 64a VAG, dessen Auslegung sich die BaFin im Rundschreiben MaRisk VA auf über vierzig Seiten annimmt, rechtswissenschaftlich bis dato nicht ausreichend durchdrungen. Die Arbeit nimmt sich den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement und die Compliance von Versicherungsunternehmen umfassend an. Dies erfolgt unter besonderer
Berücksichtigung der EU-Rahmenrichtlinie Solvency II sowie der bank- und wertpapieraufsichtsrechtlichen Parallelregelungen.
Auf dieser Grundlage untersucht die Arbeit die Einbettung des Risikomanagement und der Compliance in die Organisationsverfassung von Versicherungsunternehmen. Sie widmet sich eingehend der krisenprophylaktischen Organverantwortung von Vorstand und Aufsichtsrat. Dabei liegen die Schwerpunkte der Untersuchung auf der Gesamtverantwortung des Vorstands, dem Verlauf der Delegationsgrenzen in horizontaler und vertikaler Richtung, dem Outsourcing von Elementen des Risikomanagement und der Compliance sowie der Informa-tionsversorgung des Aufsichtsrats als Fundament seiner risikomanagement- und compliance-spezifischen Überwachungstätigkeit.
In einem eigenen Teil behandelt die Arbeit Risikomanagement- und Compliancesysteme in der Versicherungsgruppe. Sie erörtert die Reichweite der gruppenspezifischen Konzernleitungspflicht des § 64a Abs. 2 VAG. Dabei liegt der Fokus der Untersuchung auf dem gesellschaftsrechtlichen Instrumentarium der Normadressaten, den für die Etablierung einer wirksamen Krisenprophylaxe erforderlichen Informationsfluss zwischen den gruppenzugehörigen Versicherungsunternehmen sicherzustellen, und dessen Grenzen.
Die Arbeit darf ihrem Zuschnitt nach in erster Linie auf das Interesse von Erst- und
Rückversicherungsunternehmen, von auf die versicherungsaufsichtsrechtliche Beratung spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien, Unternehmensberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie der Wissenschaft hoffen.