Risikoverteilung in Vertriebsverträgen und die Auswirkung auf deren wettbewerbsrechtliche Beurteilung in Deutschland und England
Sabrina Schröder
Ein gutes Produkt anzubieten, ist eine Herausforderung. Dafür mit vertretbarem Aufwand Abnehmer zu finden ist oftmals eine noch größere. Feste Absprachen über Preise und Konditionen sind mithin bei Warenherstellern höchst beliebt. So können sie bei geringem eigenen Risiko bis zur Abgabe an den Endkunden Einfluss nehmen. Das Kartellrecht setzt solchen Bemühungen um Vereinheitlichung jedoch nicht nur unter konkurrierenden Unternehmen enge Grenzen. Auch in vertikalen Verhältnissen, wie sie etwa zwischen einem Unternehmen und seinen Handelsvertretern oder Vertragshändlern als Absatzmittlern bestehen, sind Preisabsprachen und andere Festkonditionen nur in gewissem Umfang zulässig. Wo genau diese Grenzen für vertikale Absatzmittlungsverhältnisse verlaufen, ist weder in der Rechtsprechung, noch in der Literatur abschließend geklärt. Bei der laufenden Anpassung sowohl des deutschen als auch des englischen Kartellrechts an das Europäische Gemeinschaftsrecht wird in beiden Ländern die Tendenz deutlich, vermehrt oder sogar ausschließlich auf die interne Risikoverteilung zwischen Warenproduzenten und Absatzmittler abzustellen. In diesem Rahmen soll entschieden werden, ob das wirtschaftliche Verhältnis den Grenzen des Kartellrechts unterworfen oder hiervon freigestellt wird. Sabrina Schröder setzt sich kritisch mit der Bewertung des Risikokriteriums in Rechtsprechung und Literatur auseinander. Dazu vollzieht sie nach, wie sich die kartellrechtliche Einordnung der verschiedenen Absatzmittlertypen in Deutschland, England und der EU entwickelt hat. Am Ende steht ein von der Rechtsprechung abweichender Vorschlag, wie sich Absatzmittler einfacher in das kartellrechtliche Gefüge einordnen lassen.