Rücktritt von der Lebensversicherung
Eine Standortbestimmung
Stefan Perner, Martin Spitzer
Gibt es ein ewiges Rücktrittsrecht?
2013 hat der EuGH in der Rs Endress/Allianz ausgesprochen, dass sich Versicherungsnehmer „ewig“ von der Lebensversicherung lösen können, wenn sie über ihre Widerrufsmöglichkeit nicht oder fehlerhaft belehrt wurden. Der Rücktritt von der Lebensversicherung ist seitdem – auch aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung des Themas – ein Dauerbrenner in der versicherungsrechtlichen Diskussion, bei dem sich die Standpunkte von Versicherungswirtschaft und Verbraucherschutz auf den ersten Blick unversöhnlich gegenüberstehen.
In seiner hochaktuellen Entscheidung Rust-Hackner aus Dezember 2019 hat der EuGH das Thema wieder aufgegriffen und genaue(re) Vorgaben für die Voraussetzungen und die Folgen des Rücktritts gemacht. Die Autoren nehmen diese Entscheidung zum Anlass für eine umfassende Standortbestimmung: Wie lange kann ein Versicherungsnehmer bei Belehrungsfehlern von der Lebensversicherung zurücktreten? Welche Folgen hat eine allfällige Lösung vom Vertrag?