Russisches Devisenrecht
Michael Mueller
Thema dieser Arbeit ist das russische Devisenrecht, und zwar sowohl das Devisenrecht der Jahre 1992 bis 2004 als auch das seit dem 18. Juni 2004 geltende – völlig neu gestaltete – Devisenrecht. Dargestellt werden jeweils der devisenrechtliche Status der an einer Zahlungsbeziehung beteiligten Person, die Zulässigkeit von Fremdwährungs- und Rubelverbindlichkeiten, die Zulässigkeit von Devisenoperationen (insbesondere Zahlungen in Rubel oder Devisen für Ex und Importe, im Rahmen von Darlehen, bei der Erbringung von Einlagen in russische und ausländische Gesellschaften sowie bei Zahlungen für den Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen), Regelungen über die Eröffnung von Konten in Russland und im Ausland, über die Ein- und Ausfuhr von Devisen und Rubeln, für den Erwerb von Devisen und Rubeln sowie das Devisenrepatriierungs- und Devisenzwangsverkaufsrecht. Es schließt sich eine Darstellung des Kontroll- und Sanktionssystems an, und schließlich wird – mit einem für das russische Devisenrecht nicht allzu schmeichelhaften Ergebnis – die Frage gestellt, inwieweit das Devisenrecht mit der russischen Verfassung und dem Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds vereinbar ist. Jedes wirtschaftliche Engagement in Russland und mit russischen Partnern ist mit grenzüberschreitenden Zahlungen verbunden. Unkenntnis über das dafür maßgebliche russische Devisenrecht kann harte Sanktionen zur Folge haben. Unternehmen, die in Russland investieren oder wirtschaftliche Kontakte mit russischen Partnern pflegen, sowie die Berater solcher Unternehmen sind gut beraten, zumindest über Grundkenntnisse über das dafür maßgebliche Devisenrecht zu verfügen.