Schäden an vom Gast eingebrachten Sachen – Wann und inwieweit haftet der Hotelier?
Frithjof Wahl
Neu in der Reihe GASTRO-SPEZIAL:
Schäden an vom Gast eingebrachten Sachen – Wann und inwieweit haftet der Hotelier?
– Interhoga erweitert Angebot zu Rechtsthemen im Gastgewerbe –
Der Hotelier haftet bekanntlich auch ohne Verschulden für Schäden, die ein Beherbergungsgast an von ihm eingebrachten Sachen erleidet. Zu dieser Haftung gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung, die im Laufe der Jahre immer unübersichtlicher geworden ist.
Die Interhoga geht in ihrer Broschürenreihe „Gastro-Spezial“ auf die vielen Fallgestaltungen ein und liefert einen guten Überblick. Dabei geht es neben den Grenzen der Haftung und dem Verhältnis zu anderen Vertragsansprüchen auch um eingebrachte Sachen in Seminarräumen oder für Fahrzeuge und deren Inhalt.
Schließlich kommt der Berechnung des Schadens und der Beweislast in der Praxis besondere Bedeutung zu.
Die Ausgabe „Schäden an vom Gast eingebrachten Sachen“ (ISBN 3-936772-26-6) ist erschienen bei der INTERHOGA GmbH, dem führenden Fachverlag für Hotellerie und Gastronomie, und ist zum Preis von 24,50 Euro (zuzügl. 4 Euro Versandkostenpauschale) mit Bankeinzugsermächtigung zu beziehen über die Homepage www.interhoga.de oder per Fax unter 0228/36 69 51.