Schadensersatzansprüche gegen Arbeitskollegen bei Mobbing – zugleich Untersuchung der Frage, ob das Recht am Arbeitsplatz ein „sonstiges Recht“ im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB ist
Dorothea Bieszk
Die Autorin untersucht die Frage, ob durch die Anerkennung des „Rechts am Arbeitsplatz“ als „sonstiges Recht“ im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB eine weitere Schadensersatzanspruchsgrundlage für Arbeitnehmer gegen Kollegen im Falle von Mobbing entsteht. In der aktuellen Rechtsprechungspraxis werden Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld von Mobbingopfern lediglich unter dem Aspekt der Körper- oder Gesundheitsschädigung oder einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Mobbinghandlung berücksichtigt. Wird ein Arbeitnehmer Opfer von Mobbing seitens seiner Kollegen und gibt er infolgedessen seinen Arbeitsplatz im Wege der Eigenkündigung auf oder verliert er diesen infolge einer arbeitgeberseitigen Kündigung, stellt sich die Frage, ob das Mobbingopfer hierdurch in seinem „Recht am Arbeitsplatz“ gemäß § 823 Abs. 1 BGB verletzt sein kann.