Schockierende Werbung – Verstoß gegen § 1 UWG?
Ulrike Wünnenberg
Kaum eine Werbung hat so viele, kontroverse Diskussionen ausgelöst wie die schockierende. Diese Arbeit beschäftigt sich daher mit deren rechtlicher Bewertung und somit insbesondere mit dem Problem, ob schockierende Werbung sittenwidrig ist und gegen 1 UWG verstößt. Unter Zugrundelegung von Funktion und Schutzzweck des UWG gelangt die Verfasserin im Wege ihrer Untersuchung zu dem Ergebnis, daß der unbestimmte Rechtsbegriff der guten Sitten des 1 UWG objektiv, funktionsbezogen auszulegen und für die Bewertung schockierender Werbung letztlich eine Interessensabwägung anhand von Grundrechten entscheidend ist. Dabei ist vor allem zu berücksichtigen, daß dem Verbraucher gemäß Art. 2 I i.V.m. 1 I GG das Recht zukommt, von bestimmten Motiven in der Werbung in Ruhe gelassen zu werden.