Schulung und Bildung von Betriebsratsmitgliedern
Handlungshilfe für Betriebsräte zu § 37 Abs. 6, 7 BetrVG
Gabriele Peter
Das BetrVG bietet dem Betriebsrat mit § 37 Abs. 6, 7 BetrVG einen Anspruch auf Schulung und Weiterbildung. Der Arbeitgeber ist nach § 40 Abs. 1 BetrVG verpflichtet, die Kosten der Teilnahme an Betriebsräteseminare nach § 37 Abs. 6 BetrVG zu übernehmen. Die Teilnahme an Betriebsräteseminaren führt häufig zu Konflikten. Nicht jedes Betriebsratsmitglied kann jederzeit jedes Betriebsräteseminar besuchen. Die Arbeitsgerichte haben eine ganze Reihe von Voraussetzungen geschaffen, die für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen vorliegen müssen. Damit der Betriebsrat seine Bildungsansprüche durchsetzen kann, kommt es auf die Auswahl des richtigen Seminars und die Einhaltung von Formalien an. In diesem Buch wird erläutert, für welche Seminare der Arbeitgeber die Kosten zu übernehmen hat und wie der Betriebsrat seine Rechte im Streitfall durchsetzen kann. Die Neuauflage berücksichtigt die seit 2007 ergangene einschlägige Rechtsprechung.