Sexuelle Gewalt als Herausforderung für Gesellschaft und Recht
Axel Dessecker, Martin Rettenberger
Das Sexualstrafrecht ist in die Diskussion gekommen. Seit 1973 schützt das Strafgesetzbuch zwar die sexuelle Selbstbestimmung, nicht mehr die „Sittlichkeit“. Mittlerweile wird jedoch immer mehr in Frage gestellt, ob der
Schutz der sexuellen Selbstbestimmung im Gesetz konsequent genug angelegt ist und in der Strafrechtspraxis durchgesetzt werden kann. Aktuelle Beispiele betreffen so unterschiedliche Konstellationen wie den Schutz vor sexuellem
Missbrauch in Heimen und ähnlichen Einrichtungen, den Schutz vor plötzlichen sexuellen Übergriffen in Menschenmengen oder öffentlichen Verkehrsmitteln und den Schutz vor sexuellen Nötigungen in einer ausweglosen Lage.
Der Gesetzgeber ist seit der Strafrechtsreform von 1973 nicht untätig geblieben. Jüngste wesentliche Veränderungen sind durch das am 10. November 2016 in Kraft getretene 50. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung – erfolgt.
Der vorliegende Band enthält Stellungnahmen zum neuen Recht aus unterschiedlichen Perspektiven und weitere aktuelle Forschungsergebnisse.