Sicherungsmehrheit und Wegfall einzelner Kreditsicherungsmittel
Johannes Wühl
Kreditsicherheiten spielen im Wirtschaftsleben eine nicht wegzudenkende Rolle.In der Praxis werden oft gleich mehrere Sicherheiten für eine Verbindlichkeitbestellt (Sicherungsmehrheit).Kommt es zu einem Zahlungsausfall des Hauptschuldners und nimmt derGläubiger einen der Sicherungsgeber in Anspruch, so ist heute grundsätzlichanerkannt, dass der Belangte bei den anderen Sicherern – gleichgültig, obdiese persönlich oder dinglich haften – anteiligen Ausgleich nehmen kann.• Welche Konsequenzen aber hat der Wegfall einzelner Kreditsicherheitenfür die einzelnen Sicherungsgeber bzw für den Gläubiger?• Ist dabei eine rechtliche Gleich- bzw Ungleichbehandlung vonverschiedenen Sicherungsformen geboten?Als Vorfrage wird dazu der Rechtslage bei aufrechter Sicherungsmehrheit nachgegangen.Im Hauptteil werden dann die Konsequenzen eines solchen Wegfallsund vor allem der damit zusammenhängende (notwendige) Schutz für dieverbleibenden Interzedenten in derartigen Konstellationen – auch mit Blick überdie Grenzen, primär aber freilich zum geltenden österreichischen Recht –umfassend erörtert.