Softwareentwicklung im Vertragsverhältnis
Die Zuordnung von Nutzungsrechten bei fehlender vertraglicher Vereinbarung
Markus Dinnes
Softwareentwicklung findet heute mehr denn je durch ein Team von Schöpfern statt, die gemeinschaftlich im Rahmen eines Vertragsverhältnisses das Wirtschaftsgut Software produzieren. Die Arbeit untersucht die Zuordnung der Nutzungsrechte an Software, die auf Veranlassung eines Unternehmens von vertraglich gebundenen Softwareurhebern entwickelt worden ist. Ausgangspunkt ist dabei die Regelung des § 69b UrhG, der aber nur die Zuordnung in Arbeits- und Dienstverhältnissen regelt. Damit stellt sich die Frage, welche Rechte dem Unternehmen zustehen, wenn an der Softwareentwicklung nicht nur angestellte Softwareurheber, sondern auch andere Personen wie freie Mitarbeiter, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Gesellschafter beteiligt sind. Entgegen der herrschenden Meinung, die außerhalb des Anwendungsbereichs des § 69b UrhG eine auf den Einzelfall bezogene Vertragsauslegung befürwortet, plädiert die Arbeit nach ausführlicher Analyse des Normzwecks für eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 69b UrhG.