Solvency II: Risikoadäquanz von Standardmodellen
Eine Analyse aus Sicht eines Schaden-Spezialversicherers
Elmar Helten, Andreas Richter, Marion Zöbisch
Das EU-Projekt „Solvency II“ zielt auf die Etablierung eines ganzheitlichen risikoorientierten Aufsichtsregimes ab. In Deutschland wird durch die 9. VAG-Novelle und die MaRisk VA bereits heute die Einrichtung eines prinzipienkonformen Risikomanagements gefordert und gefördert. Eine rechtzeitige Vorbereitung auf die künftigen qualitativen Anforderungen von Solvency II ist dadurch per Gesetz gewährleistet.
Die Möglichkeit einer frühzeitigen (freiwilligen) Auseinandersetzung mit den quantitativen Aspekten von Solvency II bieten die QIS-Studien. In deren Rahmen wird die sog. Standardformel zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung getestet und weiterentwickelt. Sie soll als extern vorgegebenes Risikomodell insbesondere kleinen und mittleren Versicherern die Umsetzung von Solvency II erleichtern. Vorausgesetzt, die Unternehmen kommen zu dem Urteil, dass die Standardformel ihr individuelles Risikoprofil adäquat zu erfassen vermag.
Zöbisch analysiert aus diesem Grund die Risikoadäquanz der Standardformel sowohl grundsätzlich (systematisch) als auch fallbezogen (empirisch). Aufbauend auf einer detaillierten Beschreibung der Formel und speziell deren QIS4-Version für Schaden-/ Unfallversicherer stehen zunächst die allgemeinen Probleme im Vordergrund. Diese werden anschließend mit Blick auf die risikoadäquate Abbildung der Besonderheiten von Spezialversicherern, bei denen die Eignung der Standardformel besonders kritisch zu hinterfragen ist, vertieft. Die Würdigung der Standardformel stützt sich nicht nur auf mathematisch-methodische und juristisch-formale Argumente, sondern berücksichtigt auch ökonomisch-theoretische und versicherungszweigspezifische Aspekte.
Die empirische Überprüfung der Formel erfolgt am Beispiel der Reiseversicherung bzw. eines Reiseversicherers als innovatives Nischengeschäft. Aufgrund des überwiegend formallogischen Charakters der Argumentation lassen sich die angeführten Kritikpunkte sowie die unterbreiteten Änderungs- und Verbesserungsvorschläge grundsätzlich auch auf andere Arten der Spezialisierung übertragen.