Sozialgesetzbuch VIII auf dem Stand des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen
Gesamttext und Auszug aus den KJSG-Begründungen
Sozialgesetzbuch VIII auf dem Stand des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen
Gesamttext und Auszug aus den KJSG-Begründungen
mit Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
und mit Kostenbeitragsverordnung
DIE VORLIEGENDE BROSCHÜRE ENTHÄLT DAS SOZIALGESETZBUCH VIII (SGB VIII) AUF DEM STAND DES GESETZES ZUR BEKÄMPFUNG SEXUALISIERTER GEWALT GEGEN KINDER UND DES GESETZES ZUR STÄRKUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN. SIE ENTHÄLT AUẞERDEM DAS GESETZ ZUR KOOPERATION UND INFORMATION IM KINDERSCHUTZ (KKG). Neben den am 10. Juni 2021 in Kraft getretenen umfangreichen Neuregelungen
durch das KJSG wurden auch die Änderungen durch das am 12. Februar 2021 verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) und das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021berücksichtigt. Spätere Änderungen durch den Gesetzgeber werden in die nächste Auflage dieser Broschüre eingearbeitet. Etwa der kurz vor Ende der 19. Legislaturperiode verabschiedete Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung im Grundschulalter wird zum 1. August 2026 in Kraft treten. Immerhin den dann gültigen neuen Absatz 4 des § 24 SGB VIII finden Sie bereits in dieser Broschüre.
Um die Zielrichtung der Neuregelungen besser einordnen zu können, wurde im zweiten Teil der Broschüre ein Auszug aus den sehr umfangreichen Gesetzesmaterialen zum KJSG veröffentlicht. Es handelt sich um den grundsätzlichen Teil der Begründung des Regierungsentwurfs sowie die vom Bundestag begleitend zur Verabschiedung des KJSG erfolgte
Entschließung. Auf den Abdruck der spezifischen Erwägungen zu den einzelnen Neuregelungen und geänderten Paragraphen wird aufgrund des Umfangs der KJSG-Reform in der aktuellen Auflage der SGB-VIII-Broschüre verzichtet und lediglich aufgezeigt, wo Sie diese finden können.