Spezialisierung und Sorgfaltsstandard im Arzt-und Anwaltshaftungsrecht
Alexander Walter
Die Einstandspflicht für den Standard des jeweiligen Berufskreises ist Kennzeichen der Berufshaftung.
Gleichwohl ist der Sorgfaltsstandard keine allgemeine, schematische Rechtsregel, sondern ein in vielerlei Hinsicht bewegliches Haftungsinstrument.
Der Autor untersucht die Auswirkungen beruflicher Spezialisierungen von Ärzten und Rechtsanwälten auf
den haftungsrechtlichen Sorgfaltsstandard. Basis hierfür bildet eine umfassende Analyse der zivilrechtlichen Fahrlässigkeitslehre, wobei Lösungsansätze für zahlreiche allgemeine haftungsrechtliche Fragestellungen erarbeitet werden. Im Blickfeld steht dabei insbesondere die Bildung von Verkehrskreisen, die ausgehend von einem objektiv-typisierenden Sorgfaltsmaßstab den Ansatzpunkt zur haftungsrechtlichen Erfassung beruflicher Spezialisierungen darstellt.
Der Autor klärt in diesem Zusammenhang unter anderem, inwieweit der arzthaftungsrechtliche Standard
über die Facharztgebiete hinaus zu differenzieren ist, wann die Kundgabe einer Spezialisierung – etwa in
Form einer Fachanwaltschaft oder eines Tätigkeitsschwerpunktes – zu veränderten Anforderungen führt
und ob Berufsanfänger sowie Nebenberufsträger, wie beispielsweise Heilpraktiker, eigenen Standards unterliegen.
Im Verlauf der Arbeit kristallisieren sich dabei Merkmale und Kriterien heraus, die im Bereich der
Berufshaftung eine verkehrskreiskonstituierende Wirkung aufweisen und damit zur Anwendung niedrigerer oder höherer Standards führen.
Die Abhandlung beantwortet darüber hinaus die Frage der Übertragbarkeit der differierende Fachstandards anwendenden arzthaftungsrechtlichen Rechtsprechung auf das Anwaltshaftungsrecht und entwickelt Lösungen für spezielle Probleme des Arzt- und Anwaltshaftungsrechts.