Spielleidenschaft und Strafrecht
Eine Betrachtung zu den Glücksspieltatbeständen der §§ 284 ff. StGB
Harald Brandl
Der deutsche Glücksspielmarkt steht unter weitgehender staatlicher Kontrolle: Zum einen wird den Bundesländern ein faktisches Glücksspielmonopol eingeräumt, zum anderen ist illegales Glücksspiel durch die §§ 284 ff. StGB strafbewehrt. Die Arbeit untersucht die strafrechtlichen Aspekte des Glücksspielwesens in Deutschland. Die verwaltungsakzessorischen Tatbestände der §§ 284 ff. StGB werden dahingehend analysiert, welche strafrechtlichen Auswirkungen die Betätigung und vor allem die Ausbeutung der Spielleidenschaft heute de lege lata haben bzw. künftig de lege ferenda haben sollten. Schließlich wird auch die Frage nach einer etwaigen strafmildernden oder sogar strafausschließenden Wirkung einer zur krankhaften Spielsucht gesteigerten Spielleidenschaft gemäß §§ 20, 21 StGB erörtert.