Staat und Verwaltung.
Fünfzig Jahre Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.
Klaus Lüder
Die Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer wurde 1947 als Ecole Supérieure d’Administration (Höhere Verwaltungsakademie) gegründet. Spätestens seit ihr 1971 das Promotionsrecht verliehen wurde, ist sie unstrittig eine universitäre Einrichtung: Sie besitzt Promotions- und Habilitationsrecht, an ihr sind Universitätsprofessoren tätig, und sie steht in der Humboldtschen Tradition der Einheit von Forschung und Lehre. Auf der anderen Seite unterscheidet sie sich aber durchaus von den Universitäten: In Speyer studieren kann nur, wer bereits ein Universitätsstudium abgeschlossen hat; die Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ist keine Landeshochschule, sondern sie wird von allen Ländern und dem Bund getragen; und ihre Lehr- und Forschungstätigkeit schließlich ist auf Staat und Verwaltung fokussiert.
Nachdem bereits anläßlich des 10jährigen (1957) und des 25jährigen Bestehens der Hochschule (1972) Sammelbände unter den Titeln »Staats- und Verwaltungswissenschaftliche Beiträge« und »Demokratie und Verwaltung« (HS 50) erschienen, ist die vorliegende Schrift die dritte Festschrift der Hochschule. Ihr Titel »Staat und Verwaltung« beschreibt zum einen den Gegenstand verwaltungswissenschaftlicher Forschung, Lehre und Fortbildung an der Hochschule Speyer, er ist zum anderen aber auch als Hinweis auf die aktuelle Reformbedürftigkeit von Staat und Verwaltung zu verstehen.
Die als Voraussetzung für erfolgreiche Verwaltungsreformen notwendige anwendungsorientierte Grundlagenforschung und der Transfer ihrer Ergebnisse in die Verwaltungspraxis sind Markenzeichen der Hochschule Speyer. Davon zeugen nicht nur die Beiträge in diesem Band, sondern vor allem auch die in den letzten zwanzig Jahren am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung durchgeführten und in den Forschungsberichten des Instituts und anderen Schriften dokumentierten Ergebnisse der Speyerer Verwaltungsforschung.
Neben Fachbeiträgen, die die disziplinäre Breite und den überdisziplinären Ansat