Städtebauförderungsrecht 69. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: Dezember 2020
Zur Ergänzungslieferung
Mit der 69. Ergänzungslieferung wird der Kommentar voraussichtlich auf den Stand Oktober 2020 gebracht und berücksichtigt die aktuellen Änderungen betreffend das Städtebauförderungsrecht wie unter anderem zu den §§ 171f samt Anhang sowie in Teil D Städtebauförderung 2020 – Sonderprogramme der Stadtentwicklung 2020.
Zielgruppe
Für Behörden in Bund, Ländern und Gemeinden, Sanierungs- und Entwicklungsträger, private Eigentümer, Pächter, Mieter, Gewerbetreibende, öffentliche und private Förderungsstellen.