Städtebauförderungsrecht 62. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: August 2017
Vorteile
Alle Fragen des städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsrechts und zum Stadtumbau werden von Fachleuten aus der Praxis für die Praxis beantwortet.
Zur Ergänzungslieferung
Mit der 62. Ergänzungslieferung wird der Kommentar voraussichtlich auf den Stand April 2017 gebracht und berücksichtigt die aktuellen Änderungen betreffend das Städtebauförderungsrecht.
Die Lieferung enthält Aktualisierungen bzw. Neubearbeitungen des BauGB zu
– § 153
– § 156a
– §§ 171 b und 171
sowie die neuen Verwaltungsvereinbarungen und umfassende Ausführungen zu. Teil D. Städtebauförderung.
Zielgruppe
Behörden in Bund, Ländern und Gemeinden, Sanierungs- und Entwicklungsträger, private Eigentümer, Pächter, Mieter, Gewerbetreibende, öffentliche und private Förderungsstellen.