Städtebauförderungsrecht 66. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: August 2019
Vorteile auf einen Blick
Alle Fragen des städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsrechts und zum Stadtumbau werden von Fachleuten aus der Praxis für die Praxis beantwortet.
Zur Ergänzungslieferung
Mit der 66. Ergänzungslieferung wird der Kommentar voraussichtlich auf den Stand August 2019 gebracht und berücksichtigt die aktuellen Änderungen betreffend das Städtebauförderungsrecht.
Zielgruppe
Für Behörden in Bund, Ländern und Gemeinden, Sanierungs- und Entwicklungsträger, private Eigentümer, Pächter, Mieter, Gewerbetreibende, öffentliche und private Förderungsstellen.