Strafrecht in der Examensklausur
Wolfgang Mitsch
Dieses Werk ist der Versuch einer etwas anderen Systematik der Stoffvermittlung, bei der die Vorgehensweise der Bearbeitung eines Strafrechtsfalles die Funktion des leitenden und strukturierenden „roten Fadens“ hat. Die Fülle des strafrechtlichen Stoffes wird hier nicht streng nach AT und BT gegliedert, sondern danach, an welcher Stelle im Prozess der Bearbeitung eines Strafrechtsfalles etwas zum Tragen kommt. Somit ist dieses Buch seiner Grundidee nach dem Medicus/Petersen, Bürgerliches Recht nachempfunden.
Die Arbeit mit dem Werk sollte den nicht zu unterschätzenden Nebeneffekt haben, mit der Vermehrung und Verfestigung des Strafrechtswissens zugleich den „Rhythmus“ der strafrechtlichen Fallbearbeitung zu verinnerlichen. Von einem typischen Lehrbuch unterscheidet es sich in einem weiteren Punkt, der gerade in der „heißen“ Examensvorbereitungsphase von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist: Der behandelte Stoff wird begrenzt durch die Vorgaben der Juristenausbildungsordnungen der Bundesländer, die sich in dieser Hinsicht jedenfalls im Kern nur unwesentlich unterscheiden. Was nicht prüfungsrelevant ist, bleibt außen vor. Vor allem aus dem Besonderen Teil werden daher manche Tatbestände überhaupt nicht angesprochen, weil sie in allen oder den meisten Bundesländern nicht zum Prüfungsstoff gehören.
ist Professor an der Universität Potsdam.