StromGVV – Stromgrundversorgungsverordnung
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz.
Durch das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung vom 19. Juli 2022 gab es Änderungen in der Stromgrundversorgungsverordnung. Die Verordnungsänderungen sind am 29. Juli 2022 in Kraft getreten und müssen ab diesem Tag beachtet werden.
Die Stromgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391) wurde zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214).
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