Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen
Eine vergleichende Darstellung des deutschen und US-amerikanischen Rechts der Haftung für ehrverletzende Äußerungen
Birte Timm
Hat jemand durch eine Äußerung, insbesondere in Presse, Rundfunk oder Fernsehen, die Ehre eines anderen herabgemindert, so ist es für den Juristen keineswegs dasselbe, ob sich diese Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung darstellt. Diese Arbeit untersucht in einem Vergleich des deutschen und US-amerikanischen Rechtes die unterschiedliche Haftung für diese beiden Äußerungsformen und ihre Abgrenzung voneinander. Im Rahmen dieser Untersuchung an der Schnittstelle zwischen Zivil- und Verfassungsrecht wird sowohl die Rechtsprechung zum unterschiedlichen Grundrechtsschutz von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen analysiert als auch die umfangreiche Kasuistik zu ihrer Abgrenzung in Fallgruppen strukturiert dargestellt.