Territorialer Zusammenhalt und Daseinsvorsorge – Grundlagen des europäischen Raumentwicklungsrechts
Alexander Milstein
Das durch den Vertrag von Lissabon in Art. 3 EUV eingefügte Ziel der Förderung des territorialen Zusammenhalts greift mit dem Territorium einen Begriff auf, der bislang
ausschließlich mit dem Nationalstaat assoziiert wurde. Aus Sicht des deutschen Planungsverständnisses ist es zudem ungewöhnlich, dass Fragen der Herrschaft über
den Raum in einen wettbewerbsrechtlichen Kontext gesetzt werden, wie sich Art. 14 AEUV entnehmen lässt. Dadurch wird deutlich, dass das unionsrechtliche
Verständnis von Raumentwicklung sich nicht an den deutschen Vorstellungen von Raumordnung und Daseinsvorsorge orientiert, sondern durch die französischen
Traditionen des service public und des aménagement du territoire geprägt wurde. Die Forschungsarbeit analysiert das Konzept des territorialen Zusammenhalts in der Europäischen Union und zeigt die übergreifenden Strukturen eines europäischen Raumentwicklungsrechts auf, das sich durch das Zusammenspiel von raumbezogener
Planung mit der öffentlichen Versorgung auszeichnet.