»Tod den Spionen!«
Todesurteile sowjetischer Gerichte in der SBZ/DDR und in der Sowjetunion bis 1953
Andreas Hilger
Mit dem Sieg im Zweiten Weltkrieg wurde die Todesstrafe als integrales Mittel sowjetischer Politik auch in das Besatzungsgebiet in Deutschland exportiert: In Tausenden von Fällen beteiligte sich die stalinistische Justiz mit der Verhängung der Höchststrafe an der Durchsetzung von Grundzielen sowjetischer Besatzungspolitik in Deutschland. Die vorliegenden Beiträge analysieren auf der Basis neuer Quellenbestände russischer Archive Entwicklung und Anwendung der Todesstrafe in der UdSSR und in Ostdeutschland bis 1953. Die Urteile in Ostdeutschland waren in hohem Maße von einer stalinistischen Rechtsauffassung mit ihrer politischen Instrumentalisierung und terroristischen Verzerrung der Justiz geprägt, die die Verfolgung legitimer Rechtsziele ad absurdum führte.