Trust und Anstalt als Rechtsformen liechtensteinischen Rechts
Carsten Bauer
Das Fürstentum Liechtenstein ist das einzige kontinentaleuropäische Land, das eine ausdrückliche Regelung des Trust (Treuhänderschaft/Treuunternehmen) und der privatrechtlichen Anstalt in sein Rechtssystem aufgenommen hat. Einen Schwerpunkt dieser Untersuchung bildet die gesellschaftsrechtliche Darstellung der unterschiedlichen Rechtsformen. Dabei sollen die Vorteile der liechtensteinischen Besteuerung von Sitz- und Holdinggesellschaften erläutert werden. In dieser steuerlichen Privilegierung liegt ein wesentlicher Grund für die Attraktivität des Standortes Liechtenstein. Von besonderer Bedeutung für die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit für deutsche Kapitalanleger ist die zivil- und steuerrechtliche Behandlung in der Bundesrepublik Deutschland.