Übertragung des Familienheimes im Erbschaftsteuerrecht aus europarechtlicher Perspektive
Frank Glöckner
Die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStR 2009) schuf zum 01.01.2009 ein Familienheimverschonungssystem (§§ 13 Abs. 1 Nr. 4a-c ErbStG). Die Arbeit untersucht dessen europarechtliche Probleme. Nach der Erläuterung der Hintergründe der Reform und des wesentlichen Inhalts der Vorschriften bildet die Prüfung der aufenthaltsbeeinflussenden Teilregelungen des Verschonungssystems aus Sicht des Erben und des Erblassers den Schwerpunkt. Der Autor kommt zum Ergebnis, dass die zuzugsmotivierenden und wegzugshindernden Teilregelungen der § 13 Abs. 1 Nr. 4a und 4b ErbStG aus Sicht des Erben («Schollenzwangsregelungen») nicht gerechtfertigte Eingriffe in die Personenverkehrsfreizügigkeiten aufweisen, die nur durch eine unionsrechtskonforme Auslegung aufgelöst werden können.