Über das beabsichtigte Ausscheiden der Hüttenwerke aus dem Bergrecht durch das Allgemeine österreichische Berggesetz vom 23. Mai 1854
Udo Rosowski
Bei der österreichischen Bergrechtsreform in der Mitte des 19. Jahrhunderts war regierungsseitig vorgesehen, im neuen Berggesetz als Spezialrecht nur noch die eigentlichen Bergbauangelegenheiten zu regeln. Dieser Aufsatz beleuchtet
die Hintergründe und die Einwendungen der Industriellen im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens.