ÜBER DIE VERDRÄNGUNG DES SOZIALEN ELENDS IN DER „‚SOZIALSTEN‘ ALLER… / „Erziehung/s/Pflicht“ – Die Schule „krimineller“ Pädagogik in Deutschland
Die Schule „krimineller“ Pädagogik in Deutschland
Pierre August, Christine Schast
„ERZIEHUNGSPFLICHT“ BESCHREIBT EINE GESELLSCHAFT, DEREN „HERRSCHENDE GENERATION“ MITTLEREN ALTERS UND MAXIMAL MITTLEREN INTELLEKTUELLEN WIE EMOTIONALEN DURCHSCHNITTS IHREM KINDLICHEN NACHWUCHS EINE „POSITIVIERTE AUSSICHT AUF TROSTLOSIGKEIT“ AUSSTELLT UND DEREN „ARMUTSZEUGNIS“ IHR ALTER BEREITS ZEITIG AVISIERT.
Dieser mit dem PARAGRAPHISCHEN§ ZEIGEFINGER „s“ prädikativ verkittete Verbund „Erziehungspflicht“ zweier Substantiva ohne zwingende, geschweige denn thesaurale bzw. synonyme Verwandtschaft, vereinigt die bemerkenswert merkwürdige Phänomenologie des substantivisch ausgeprägten OXYMORONS à la „ELENDSVERGNÜGEN“ und „MORDSPAß“. „Erziehungspflicht“ in lingualer Verwendung des CONTRADICTIO IN ADJECTO ändert auch als „erzieherische Pflicht“ nichts daran, sondern verdeutlicht die artikulierte Verdrehung der Intention ähnlich abwärts geschraubt wie „STRESSFREI“ oder „UNKOMPLIZIERT“.
Der sinnbezogen bedeutsame Anfangsverbund aus „Erziehung“ und „Pflicht“ wandelt sich letztlich in Erkenntnisse zur Vorfindung einer SYNTHESE, deren PROTHESENHAFTE FRAGWÜRDIGKEIT sich erst aus den hinter dem Wort „Erziehungspflicht“ stehenden Absichten bzw. Interessen seiner Erfinder und Befürworter (w/m) in Gedanke, Wort und Tat erschließt. Diese ZWEIFELHAFTEN INTENTIONEN IN THEORIE UND PRAXIS eröffnen sich nur historisch und im Kontext der Geschichte interdisziplinär als „SCHULE ASOZIALER SOZIALISIERUNG“.
DIE GRÖSSTE HERAUSFORDERUNG DES SCHÜLERS BESTEHT MIT „EINTRITT IN DIE SCHULE“ UND „AUSTRITT AUS DER SCHULE“ SICH DER „ANSTECKUNGSGEFAHR ALL JENER UNTOTEN ZU ERWEHREN“, „DOCH AUCH EINER VON ‚IHNEN‘ ALS ‚AKZEPTIERTEM MITGLIED DER GESELLSCHAFT‘ ZU WERDEN.“