Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie in Schleswig- Holstein
Mit der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen.
Die wesentlichen Aufgaben nach der Umgebungslärmrichtlinie sind:
Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten,
Verminderung und Vorbeugen durch Lärmaktionspläne.
Eine zentrale Bedeutung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung der Aktionspläne.